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Informationen zur Zeitumstellung

Die Darstellung der gesetzlichen Zeit

Das Zeitgesetz von 1978 (Bundesgesetzblatt 1978, Teil I, S. 1110-1111) legt die mitteleuropäische Zeit MEZ oder die mitteleuropäische Sommerzeit MESZ als gesetzliche Zeit fest, die im amtlichen und geschäftlichen Verkehr verwendet werden soll. Hiermit wird die alte Regelung aus dem Zeitgesetz von 1893 fortgeführt, nach dem im Deutschen Reich die mittlere Sonnenzeit am 15. Grad östlicher Länge als einheitliche Zeit galt. Zuvor hatte es in Deutschland noch eine Vielfalt von Regelungen für die Zeitbestimmung in den einzelnen Bundesstaaten gegeben. Das Gesetz folgte einige Jahre auf die grundsätzliche Übereinkunft, ein System von 24 Zeitzonen mit einer Ausdehnung von jeweils 15 Längengraden zu schaffen und mit dem Meridian durch Greenwich als dem Nullmeridian. Dagegen hatte sich die einheitliche Verwendung des gregorianischen Kalenders für die Datumsangabe schon lange durchgesetzt.

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist durch das Zeitgesetz damit beauftragt, die gesetzliche Zeit zu realisieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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Die Einteilung der Zeitzonen

Der Wechsel von Tag und Nacht auf der Erde, und damit die Einteilung der Zeit in Tage und Tageszeiten, entsteht durch die Rotation der Erde um sich selbst. Die Rotationsgeschwindigkeit beträgt 360°/24h = 1°/4min. Stellt man also alle ortsfesten Uhren auf die sogenannte Ortszeit, also so, dass sie genau zum Zeitpunkt der senkrecht stehenden Sonne an ihrem Standort 12:00:00 Uhr mittags anzeigen, so unterscheiden sich die von den Uhren angezeigten Zeiten, und zwar um 4min pro Längengrad Entfernung. Dabei gehen die weiter östlich stehenden Uhren vor. Bis zur Einführung von Zeitzonen, galt an den meisten Punkten der Erde tatsächlich die Ortszeit, oder die Ortszeit eines nahen Ortes.

Wer bestimmt die Zeitzonen ?

Die Einführung der Sommerzeit wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung bekannt gemacht. Die aktuelle Verordnung (Bundesgesetzblatt 2001 Teil 1, Nr. 35, S. 1591, Juli 2001) legt fest, dass ab dem Jahr 2002 die mitteleuropäische Sommerzeit auf unbestimmte Zeit eingeführt wird, und zwar immer zwischen dem letzten Sonntag im März und dem letzten Sonntag im Oktober. In Deutschland wurde Sommerzeit während der Kriegsjahre (Sommerzeit alt) und dann wieder seit 1980 (Sommerzeit neu) eingeführt. Die Einführung erfolgt in allen Ländern der Europäischen Union zum gleichen Termin, weltweit gibt es abweichende Regelungen (Sommerzeit international).

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  © GesundheitsAkademie 2008, aktualisiert 29.03.2009 Seitenanfang