BAGP - BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen

Patientenbeteiligung - neues Recht

Durch Neufassung des § 140 f SGB V ist 2004 erstmals eine kollektive Beteiligung von Patienten(beratungs)- Organisationen an den Feinabstimmungen in der Gesundheitsversorgung festgelegt worden.
Der Gesetzgeber will so die politischen Entscheidungen im Gesundheitsbereich stärker an den Interessen der Patientinnen und Patienten ausrichten.

Im Gemeinsamen Bundesausschuss (www.g-ba.de) der Krankenkassen und Kassenärzte mit seinen Unterausschüssen und Arbeitsgruppen auf Bundesebene, in den Landesausschüssen, Zulassungs- und Berufungsausschüssen sowie im Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (www.IQWIG.de) sind Patienten(beratungs)- Organisationen mit beratender Funktion beteiligt.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU, SPD (2005) führte zum Thema Patientenrechte aus:
"Den begonnenen Weg zu einer stärkeren Patientenpartizipation setzen wir mit dem Ziel fort, die Informations- und Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten auszubauen und die Transparenz zu erhöhen."

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU, FDP (2009) führt zum Thema Patientenrechte aus:
"Die Patientenrechte wollen wir in einem eigenen Patientenschutzgesetz bündeln, das wir in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am Gesundheitswesen erarbeiten werden."

Patientenbeteiligung - wer macht das?

Zu den in der Patientenbeteiligungs-Verordnung genannten bundesweiten maßgeblichen Organisationen der Patientenbeteiligung gehören:

Für die Betroffenen-Organisationen:

Der Deutsche Behindertenrat mit seinen Organisationen

Für die Patientenberatungsorganisationen:

Die BAGP (BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen)

Die DAG-SHG (Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen)

Der vzbv (Verbraucherzentralen-Bundesverband)

Bei der Beteiligung ist festgeschrieben, dass die Betroffenen-VertreterInnen mindestens die Hälfte der PatientenvertreterInnen in den jeweiligen Gremen bilden sollen. Die tatsächliche Relation ist 2:1 zugunsten der Betroffenen-VertreterInnen.

Für die BAGP sind im Gemeinsamen Bundesausschuss Judith Storf und Gregor Bornes vertreten, darüberhinaus in den Arbeitsgruppen und Unterausschüssen weitere VertreterInnen der BAGP.

§ 140 f SGB V:

Beteiligung von Interessen-vertretungen der Patientinnen und Patienten

(1) Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen sind in Fragen, die die Versorgung betreffen, nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu beteiligen.

mehr...(10 kb, html)

© BAGP 2005, aktualisiert 02.01.2010